Anschluss an die zentrale Wasserversorgung
Bevor ein Wasseranschluss hergestellt bzw. verlegt wird, muss die Anschlussnehmerin bzw. der Anschlussnehmer mit der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH einen Vertrag schließen. Darin werden die Vertragsbedingungen sowie der einmalig von der Anschlussnehmerin bzw. dem Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss und die Kosten für den Hausanschluss festgesetzt. Der Abschluss des Vertrages kann mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Der Abschluss des Versorgungsvertrages ist Voraussetzung für die Herstellung des Hausanschlusses.
Wasserlieferung per Standrohr
Um bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen, wie Kirmes, die Versorgung mit Wasser per Standrohr sicherzustellen, ist mit der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH folgender Vertrag zu schließen.