Bevor ein Wasseranschluss gelegt wird, muss der Anschlussnehmer mit der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH einen Vertrag schließen. Darin werden die Vertragsbedingungen, der einmalig vom Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss und die Kosten für die Herstellung festgesetzt.
Weitere wichtige Informationen hierzu sind zusammengestellt im Infoblatt Wasserversorgung.
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss, den Sie an die WVW zu entrichten haben, wird nach der Grundstücksfläche berechnet. Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht. Dieser beträgt bei Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss 1,0, bei Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen 1,25 und bei Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen 1,50. Der Baukostenzuschuss, den Sie an die WVW zu zahlen haben, beträgt pro m² Abrechnungswert 2,10 € (incl. derzeit 7 % MwSt, netto 2,25 €.).
Beispiel:
Grundstücksgröße 500 m², maximal zweigeschossig bebaubar Baukostenzuschuss
= 500 m² x 1,25 (Faktor) x 2,10 € x 1,07 (MwSt) = 1.404,38 €
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten für den Hausanschluss betragen je Anschluss 1.669,20 € (einschl. derzeit 7 % MwSt). Hierin enthalten ist eine maximale Leitungslänge von 10 m, gemessen ab der Grundstücksgrenze bis zum Ende des Hausanschlusses (Hauptabsperrvorrichtung). Leitungslängen, die in den Herstellungskosten nicht enthalten sind (ab 10 Meter), werden mit einem Betrag von 5,35 € (incl. 7 %MwSt.) je weiteren Meter Leitung gesondert in Rechnung gestellt.
Anschlussverlegung
Der Anschlussnehmer nimmt die vorbereitenden Arbeiten für die Verlegung des Hausanschlusses (Ausheben des Grabens für die Leitungstrasse und Einbau des Mauerdurchführungsrohres, erhältlich bei der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH) sowie für die Installation des Wasserzählers auf Anweisung des zuständigen Bediensteten der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH vor. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Für die Verlegung der Anschlussleitung ist es erforderlich, dass der Anschlussnehmer einen Graben von mindestens 1,20 m Tiefe aushebt. Die Verlegung der Wasserleitung bis ins Gebäude erfolgt durch die Mitarbeiter der ‚Wasserversorgung Wallenhorst GmbH‘ und wird meist zeitgleich in Absprache mit der SWO Netz GmbH mit der Strom- und Gasleitung verlegt. Die SWO Netz GmbH bedient sich hier eines Subunternehmers. In den meisten Fällen ist dieses die Firma Haverkamp aus Fürstenau. Die Termine für die Verlegung werden zwischen der Firma Haverkamp und der Wasserversorgung Wallenhorst abgesprochen. Der Querschnitt der Hausanschlussleitung für ein Einfamilienhaus ist in der Regel ein 1-zölliges (1″) PE- Rohr (Außendurchmesser ca. 32 mm).
In den Fällen, in denen ‚nur‘ ein Anschluss an die zentrale Wasserversorgung vorgesehen ist, sollte aus organisatorischen Gründen der Anschlusswunsch rechtzeitig (mindestens 5 Werktage vorher) bei der Gemeinde Wallenhorst – Fachbereich II – Frau Martina Fänger, gemeldet werden. Der Hausanschluss wird erst hergestellt, sobald ein abschließbarer Kellerraum bzw. Hausanschlussraum vorhanden ist.
Sinnvollerweise sollten nach Möglichkeit Wasser-, Gas- und Stromleitungen höhen- und lagemäßig gestaffelt in der gleichen Leitungstrasse verlegt werden. Zum Verfüllen des Leitungsgrabens ist „steinfreier Sand“ zu verwenden.
Auf der linken Seite finden Sie einen Schematischen Regelquerschnitt des Leitungsgrabens für die Versorgungsleitungen (Skizze ohne Maßstab).